KRITIS

Was fordert der Gesetzgeber?

Neue Anforderungen an die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen

Die jüngsten gesetzlichen Aktualisierungen verlangen von Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ein umfassendes Niveau an Sicherheitstechnik. Dabei ist nicht nur der physische Einbruchschutz durch Barrieren wie Zäune und Sperren entscheidend, sondern auch fortschrittliche Überwachungstechnologie. Dies schließt lückenlose Videoüberwachung, effektive Detektionsgeräte und ausgeklügelte Zugangskontrollsysteme mit ein. Zusätzlich sind Anpassungen im Sektor der IT-Sicherheit für KRITIS-Betreiber vorgesehen, um eine ganzheitliche Sicherheitslösung zu gewährleisten. Die Integration dieser Maßnahmen in die Sicherheitsplanung ist somit unerlässlich für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Die Bedeutung von Sicherheitstechnik in KRITIS-Sektoren

Im Zentrum des Wohlstands und der Funktionsfähigkeit einer Volkswirtschaft stehen kritische Infrastrukturen, bekannt als KRITIS. Diese Sektoren sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, da sie wesentlich für das Aufrechterhalten des täglichen Lebens und Komforts sind.

Einrichtungen und Unternehmen, die den KRITIS zugeordnet werden, tragen eine hohe Verantwortung. Sie bedürfen einer fortgeschrittenen Sicherheitsplanung sowie modernster Überwachungstechnologie, um Risiken präventiv zu begegnen und die kontinuierliche Versorgung zu garantieren.

Wer gehört zu den KRITIS?

Zu den KRITIS gehören die folgenden Bereiche

  • Ernährung
  • Finanz und Versicherungswesen
  • Wasserversorgung
  • Abfallentsorgung
  • Informations- und  Telekommunikationstechnologie
  • Medien und Kultur
  • Gesundheitswesen
  • Transport und Verkehr
  • Energie
  • Staat und Verwaltung

Wie leisten wir Konkret Hilfe?

Nexonik unterstützt durch Hilfe bei der Risikoanalyse und Planung physischer Sicherheit für KRITIS-Anwender. Pauschale Produktempfehlungen greifen zu kurz und werden dem Thema KRITIS und den individuellen Ansprüchen von KRITIS Betreibern nicht gerecht. In unseren Web-Seminaren klären wir zusammen mit unseren Partnern über das Thema KRITIS auf. Anschließend gibt es immer die Möglichkeit individuelle Handlungs- und Planungsprojekte zu beginnen.

Wer ist von KRITIS-DachG betroffen?

Sicherheitstechnik spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz kritischer Infrastrukturen, wie sie im KRITIS-DachG, einem wichtigen Gesetz für die öffentliche Sicherheit, hervorgehoben wird. Dieses Gesetz ist darauf ausgerichtet, essentielle Sektoren zu sichern, von denen unsere Gesellschaft abhängt. Von der Energieversorgung bis zum Gesundheitswesen werden Betreiber von kritischen Anlagen angehalten, effektive Sicherheitsplanung, einschließlich Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung, umzusetzen, um den hohen Anforderungen an die Resilienz zu genügen.

In Nordfriesland, wie in ganz Europa, gelten Anlagen als kritische Infrastruktur, die eine wesentliche Versorgungsfunktion für die Bevölkerung erfüllen oder in mehreren Mitgliedsstaaten aktiv sind. Organisationen, die unter diese Definition fallen, sind verpflichtet, durch vorausschauende Maßnahmen, wie den Einbau von Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen, für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Auch Einrichtungen, die weniger als 500.000 Einwohner versorgen, werden zur Stärkung ihrer Sicherheitsarchitektur und zur Implementierung geeigneter Sicherheitstechnik motiviert.

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